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Regierungsrat - Genehmigung des Notfallplans „Seeräuberei“ (14/10/2016)

Der Regierungsrat hat den Notfallplan „Seeräuberei“  im Falle eines Angriffs auf den Seeverkehr am 14. Oktober 2016  genehmigt und für vollstreckbar erklärt.

Die Ziele des Notfallplans sind:

  • die Aktionen der Regierung festzulegen,
  • die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen,
  • das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit zu regeln
  • und das schnelle und koordinierte Reagieren bei einem Fall von Seeräuberei zu ermöglichen.
  • Aktualisiert am 27-10-2016

Plan VIGILNAT - Verhaltensweisen

Nationaler Wachsamkeitsplan zum Schutz gegen terroristische Aktivitäten "Plan VIGILNAT"

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